Sie sind Eigentümer von ländlichen Grundstücken und stehen in Kontakt zu einem Betreiber von Windkraftanlagen, der Grundstücke sucht, die für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind. Sobald feststeht, dass Ihre Fläche für die Errichtung einer oder mehrerer Windkraftanlagen geeignet ist, wird der Abschluss von langfristigen Nutzungs- / Pachtverträgen relevant.

Hat der Windparkbetreiber Sie bereits angesprochen oder haben Sie schon Verträge geschlossen, ist es für Sie unerlässlich, dass Sie den Inhalt der abzuschließenden Verträge anwaltlich überprüfen lassen. Nur auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen - insbesondere auch im Hinblick auf finanzielle Regelungen - gewahrt werden. Nutzungs- / Pachtverträge über die Errichtung einer Windkraftanlage bieten Ihnen die Chance, durch Vertragsschluss mit einem Windparkbetreiber wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Daneben gibt es aber auch Risiken, die es zu beachten und zu vermeiden gilt.

Kontakt

In diesem ersten Telefongespräch schildern Sie uns kurz zum Kennenlernen den Sachverhalt.

Ersteinschätzung

Wir präsentieren Ihnen daraufhin unsere Ersteinschätzung Ihrer möglichen Chancen sowie Risiken und klären Sie über die Kosten Ihrer Beratung und Vertretung auf. Da Sie mit uns noch keinen Rechtsdienstleistungsvertrag geschlossen haben, sind Ihnen bisher keine Kosten entstanden! Fragen kostet nichts.

Unterstüzung

Sie entscheiden nun, ob Sie uns mit Ihrer Beratung und Vertretung beauftragen möchten. Sobald Sie uns einen Auftrag erteilt haben, beraten wir Sie über Ihre konkreten Chancen und Risiken und vertreten Sie bei den Vertragsverhandlungen. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Wir berücksichtigen alle Details - So geht Ihnen nichts verloren.

Risiko Vertragspartner

Sie als Grundstückseigentümer haben Vertragsangebote von Windparkbetreibern erhalten, die Ihnen unbekannt sind. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Nutzungs- und Pachtverträge in der Regel über einen sehr langen Zeitraum (ca. 20 Jahre) abgeschlossen werden, ist es wichtig, dass Sie Ihren zukünftigen Vertragspartner kennen. Wir analysieren für Sie Ihre Verträge und sagen, was Sie von Ihrem künftigen Vertragspartner erwarten können.

Risiko Grundbucheintrag

Ihr Vertragspartner möchte seine vertraglichen Rechte als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Ihrem Grundbuch sichern. Sie sollen dabei wissen, dass ein künftiger Verkauf Ihres Grundstücks dadurch erschwert wird. Wir berücksichtigen bei der Vertragsgestaltung auch Ihre auf einen künftigen Grundstückverkauf gerichteten Interessen.

Risiko Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt ist der Kern eines jeden Nutzungs- und Pachtvertrages. Erfahrungsgemäß bieten die Windparkbetreiber einen zu geringen Betrag an. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Gestaltung eines marktüblichen Nutzungsentgelts.

Risiko Fristen und Termine

Häufig wird die Bedeutung von Fristen und Terminen unterschätzt. Allerdings kommt ihnen, gerade wenn es um eine Vertragsverlängerung geht, eine erhebliche Bedeutung zu.
Insbesondere ist ihre Beachtung für eine wirksame Vertragsbeendigung zwingende Voraussetzung. Die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen sollten sowohl die Interessen des Windparkbetreibers als auch die des Grundstückseigentümers angemessen berücksichtigen.

Risiko Haftung

Wichtig ist auch, dass Windkraftanlagen auf Ihrem Grundstück nicht ohne eine Haftpflichtversicherung betrieben werden. Der Windparkbetreiber soll eine für sein windenergetisches Vorhaben geeignete Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten dafür übernehmen.
Darüber hinaus sollte vereinbart werden, dass nicht (wie sonst üblich) der Grundstückseigentümer, sondern der Windparkbetreiber für etwaige Störungen, die vom Grundstück ausgehen, einsteht.
Ferner ist bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Ende der Vertragslaufzeit zu denken. Schließlich gilt es hier, den fachgerechten Abbau der Windkraftanlage oder Versorgungsleitungen sicherzustellen. Hierzu sollten die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Abbaukosten einer durchschnittlichen Windkraftanlage (ca. 100 m Höhe) belaufen sich auf etwa 150.000 €. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Insolvenz des Windparkbetreibers, müsste der Grundstückseigentümer die Windkraftanlage auf eigene Kosten beseitigen. Geeignete vertragliche Regelungen sollten auch dieses Risiko minimieren.

Rechtsanwälte und Notar Kraul und von Drathen - Ihre Spezialisten im Windenergierecht

Unsere Kanzlei berät mit vier Berufsträgern und angeschlossenem Anwaltsnotariat seit vielen Jahren mit großem Engagement private und gewerbliche Mandanten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch im Bereich des Windenergierechts, speziell bei der Lösung von Problemen rund um die Verträge über die Nutzung von Grundstücken, die für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind. An der Schnittstelle zwischen dem Betreiber einer Windkraftanlage und dem Grundeigentümer besteht naturgemäß ein erheblicher Bedarf an rechtssicherer Gestaltung der diversen Verträge, die die Grundlage für den Betrieb einer Windkraftanlage bilden. Es muss sichergestellt sein, dass alle Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien während der langjährigen Nutzungsdauer einer Windkraftanlage eindeutig definiert und festgeschrieben werden. Nur so kann es vermieden werden, dass es später zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien kommt, die sehr zeit- und kostenintensiv werden können. Der Fokus unserer beratenden und rechtsgestaltenden Tätigkeit im Bereich des Windenergierechts ist ausschließlich darauf gerichtet, unsere Mandanten bei der Gestaltung von Grundstücksverträgen für windenergetische Projekte, wie z.B. Grundstücksnutzungsverträgen, Grundstückskaufverträgen etc., zu begleiten.

Dimitri Mass, LL.M.

Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt